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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Musterverträge

    Grenzen der erlaubten Rechtsberatung: Darf der Steuerberater "Rohvertragsentwürfe" fertigen?

    | Frage: Sie haben in Ihrer Oktoberausgabe (KP 03, 145) dargelegt, dass Steuerberatern das Entwerfen von Arbeitsverträgen, Darlehensverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. nicht erlaubt sei. In einer früheren Ausgabe habe ich aber den Hinweis auf ein BGH-Urteil gefunden, wonach das Anfertigen von Rohentwürfen zur Weiterleitung an einen Rechtsanwalt keine unerlaubte Rechtsberatung sein soll (BGH 5.6.85, IV ZR 55/83, NJW 86, 1050 ff.). Nachdem nun doch mehr als 18 Jahre seit diesem Urteil vergangen sind, stellt sich mir die Frage, ob das Erstellen von solchen "Rohentwürfen" und deren Weiterleitung an den Mandanten unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass ein Rechtsanwalt unbedingt hinzuzuziehen ist, weiterhin in den Bereich der erlaubten Rechtsberatung fällt. |