01.12.2006 | Neue Vollmacht für den Steuerberater
Steuerkontoabfrage per ElsterOnline
Seit dem 1.10.06 bieten die Finanzämter der Länder Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen die elektronische Steuerkontoabfrage an. Weitere Länder werden diesen Dienst in den kommenden Monaten unterstützen. Neben dem Steuerpflichtigen selbst kann damit der Steuerberater Einsicht in das Steuerkonto seines Mandanten nehmen und Informationen über ausstehende Steuerzahlungen oder -erstattungen, fehlende (Vor-)Anmeldungen und alle Ist-Buchungen und Soll-Stellungen einholen. Die elektronische Steuerkontoabfrage ermöglicht es dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater, die gewünschten Informationen rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten des Finanzamts und von Anwesenheitszeiten des Bearbeiters, abzurufen. Vor der Antragstellung auf Einsichtnahme in das Steuerkonto ist zunächst die Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Dabei ist die Registrierart ElsterPlus (Signaturkarte) zu wählen. Hierbei ist für Angehörige der steuerberatenden Berufe auch der DATEV-Anschluss nutzbar. Nach anschließendem Login ist der elektronische Antrag auf Freischaltung durch Bevollmächtigte/Steuerberater zu stellen. Daneben ist für die Bevollmächtigung zwingend die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte schriftliche Vollmacht zu verwenden. Diese ist an die Zentralstelle ElsterOnline (Anschrift auf dem Vordruck) zu senden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.finanzamt.bayern.de/elster/Steuerkontoabfrage-durch-Bevollmaechtigte.pdf.