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  • 01.05.2007 | Qualitätsverlust in der Steuerberatung?

    Kabinettsbeschluss zum 8. StBerÄndG verschoben

    Das achte Gesetz zur Änderung des StBerG sieht im Entwurf vom 13.7.06 (Abruf-Nr. 062728) eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte vor. Ihnen soll neben der bereits möglichen Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen auch das Einreichen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für ihre Kunden sowie die Einrichtung der Buchführung erlaubt werden. Der DStV warnt eindringlich vor einem gefährlichen Qualitätsverlust in der Steuerberatung (PM DStV 27.3.07, Nr. 7/2007). Es seien entweder Einnahmenverluste des Staates zu befürchten oder die Mandanten könnten aufgrund unrichtiger Steuererklärungen geschädigt werden. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handele es sich nicht um eine „Steuererklärung light“. Mit dieser Einschätzung befindet sich der Verband im Einklang mit der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) und dem Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter. Ursprünglich war geplant, dass das Bundeskabinett am 28.3.07 die durch das 8. StBerÄndG vorgesehenen Änderungen beschließen wollte. Ein neuer Termin steht derzeit wohl noch nicht fest. Insoweit scheint die Kritik des DStV einstweilen erfolgreich gewesen zu sein. 

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 73 | ID 87618