24.06.2010 | Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen
Außenprüfung zur Sichtung der Wohnverhältnisse
Eine Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse ist zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in der Steuererklärung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden. Diese Prüfungsbefugnis ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen Einkunftsmillionäre oder eine größere Anzahl von Lebensvorgängen beurteilt werden sollen. Vielmehr kommt sie auch in Betracht, um tatsächliche Wohnverhältnisse vor Ort in Augenschein zu nehmen. Das ist das zweckmäßigste Mittel für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Steuerpflichtige den Sachverhalt offenlegt (FG München 24.9.09, 10 V 1212/09, Abruf-Nr. 101685).
Eine Außenprüfung zur Überprüfung der Wohnverhältnisse ist zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in der Steuererklärung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht wurden. Diese Prüfungsbefugnis ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen Einkunftsmillionäre oder eine größere Anzahl von Lebensvorgängen beurteilt werden sollen. Vielmehr kommt sie auch in Betracht, um tatsächliche Wohnverhältnisse vor Ort in Augenschein zu nehmen. Das ist das zweckmäßigste Mittel für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Steuerpflichtige den Sachverhalt offenlegt (FG München 24.9.09, 10 V 1212/09).
Quelle:
Ausgabe 07 / 2010 | Seite 119 | ID 136493
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