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  • 01.05.2007 | Rechte und Pflichten

    Die Schutzrechte der Mitarbeiter in Steuer­beratungskanzleien

    von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn

    In diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, welche typischen Schutzrechte Sie als Arbeitgeber im Umgang mit Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien beachten müssen. Hierbei wird besonderer Wert auf die Grundsätze der Urlaubsgewährung und -verteilung sowie auf die ebenfalls in der Praxis bedeutsame Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und sich hieraus ergebende Probleme gelegt. Darüber hinaus soll in kurzer Form auf die Höchstgrenzen der zulässigen regelmäßigen Arbeitszeit und die Grundsätze der Anordnung von Mehrarbeit eingegangen werden.  

    1. Wie wird der Urlaub berechnet und verteilt?

    Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 4 Wochen. In § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht der Gesetzgeber von einer 6-Tage-Woche aus, so dass 24 Urlaubstage zu gewähren sind. Bei einer 5-Tage-Woche sind entsprechend 20 Urlaubstage zu gewähren. In Tarif- oder Arbeitsverträgen ist es jedoch mittlerweile allgemein üblich, dass ein höherer Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Urlaubstagen bei einer Vollzeitbeschäftigung im Rahmen einer 5-Tage-Woche vereinbart wird.  

     

    1.1 Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte

    Für Teilzeitbeschäftigte muss der Urlaubsanspruch des vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entsprechend einer Berechnungsformel auf den Grad der Teilzeitbeschäftigung umgerechnet werden. Diese Formel lautet im Fall der 5-Tage-Woche:  

     

    Anzahl der Urlaubstage / 5 x tatsächliche Arbeitstage pro Woche  

     

    Beispiel