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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Steueramnestie

    Letzte Frist für reuige Steuersünder

    | Auch wenn die Steueramnestie in der Presse immer wieder als "Flop" bezeichnet worden ist, steigt die Zahl derer, die sich noch günstig die Straffreiheit "erkaufen" wollen, zum Jahreswechsel deutlich an. Wer sich den "Spartarif" des Gesetzes von 25 v.H. noch sichern will, dem läuft die Zeit davon. Die Frist läuft bekanntlich am 31.12.04 ab. Danach besteht noch für drei Monate die Möglichkeit, über eine Amnestieerklärung bisher nicht erklärtes Kapital offen zu legen, dann allerdings mit einem Steuersatz von 35 v.H. Sie sollten Ihre Mandanten nochmals in einem kurzen Rundschreiben auf die letzte Frist für reuige Steuersünder hinweisen. Das eine oder andere Mandat könnte dabei für Sie herausspringen. |