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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren/Selbstanzeige

    Gebühren im Verfahren der Selbstanzeige und im Steuerstrafverfahren

    | Das Landgericht Duisburg hatte in zweiter Instanz über die Honorarklage eines Steuerberaters zu entscheiden, der auftragsgemäß im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens tätig geworden war. Während der Berater in erster Instanz seine Honorarforderungen auf § 23 S. 1 Nr. 1 StBGebV (Berichtigung einer Erklärung) stützte, legte er in zweiter Instanz eine teilweise korrigierte Rechnung unter Bezugnahme auf § 30 StBGebV (Selbstanzeige) vor, die einen deutlich höheren Endbetrag auswies als die erste Rechnung. Der Berater obsiegte im Wesentlichen in beiden Instanzen, die Sache hätte aber für den Steuerberater auch schlimmer ausgehen können, wie nachfolgend dargestellt wird (LG Duisburg 19.9.03, 7 S 238/02). |