01.03.2004 · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren/Selbstanzeige
Gebühren im Verfahren der Selbstanzeige und im Steuerstrafverfahren
| Das Landgericht Duisburg hatte in zweiter Instanz über die Honorarklage eines Steuerberaters zu entscheiden, der auftragsgemäß im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens tätig geworden war. Während der Berater in erster Instanz seine Honorarforderungen auf § 23 S. 1 Nr. 1 StBGebV (Berichtigung einer Erklärung) stützte, legte er in zweiter Instanz eine teilweise korrigierte Rechnung unter Bezugnahme auf § 30 StBGebV (Selbstanzeige) vor, die einen deutlich höheren Endbetrag auswies als die erste Rechnung. Der Berater obsiegte im Wesentlichen in beiden Instanzen, die Sache hätte aber für den Steuerberater auch schlimmer ausgehen können, wie nachfolgend dargestellt wird (LG Duisburg 19.9.03, 7 S 238/02). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig