26.10.2009 | Verfahrensrecht
Klageerhebung per E-Mail ist zulässig
Einer wirksamen Klageerhebung per E-Mail steht nicht entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Weder § 52a Abs. 1 S. 3 FGO noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen normiert eine entsprechende Pflicht. Ein erheblicher Unterschied zwischen einer E-Mail und einem Computerfax besteht nicht (FG Düsseldorf 9.7.09, 16 K 572/09, Abruf-Nr. 093114).
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 191 | ID 130937