· Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur
| Mit Beschluss vom 26.6.11 (VII R 30/10, Abruf-Nr. 113178 ) hat der BFH entschieden, dass die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht (hier Hamburg) die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur erfordert, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat. |
Seit dem Jahr 2005 sieht die Finanzgerichtsordnung vor, dass Klagen beim FG elektronisch eingereicht werden können. Es bleibt den Bundesländern überlassen, Art und Weise der elektronischen Einreichung von Dokumenten durch eigene Rechtsverordnungen zu regeln. Für Klageschriften müssen die Verordnungen allerdings die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur nach § 2 Abs. 3 des Signaturgesetzes vorsehen.
PRAXISHINWEIS | Geht eine Klage ohne diese Signatur ein, ist sie unwirksam und wird einer schriftlich, aber ohne Unterschrift erhobenen Klage gleichgestellt. |