01.12.2001 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Anwalt darf mit Weiterbildung im Internet werben
| Das Bundesverfassungsgericht hat in einem hochaktuellen Beschluss festgestellt, dass Anwälte auch mit vermeintlich Selbstverständlichem werben dürfen. Die Anwälte hatten auf ihrer Internetseite der Kanzlei hervorgehoben, dass sich die Kanzleimitglieder regelmäßig fortbilden. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hatte diese Aussage zuvor als wettbewerbswidrig eingestuft und die Anwälte wegen ihrer Internetwerbung und zweier Zeitungsannoncen mit einem Verweis und einer Geldbuße von 6.000 DM belegt. Dieser Einschätzung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch eine klare Absage erteilt (BVerfG 12.9.01, 1 BvR 2265/00). (Abruf-Nr. 011372) |
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