01.05.2003 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Mandantenschutzklauseln mit Mitarbeitern „rechtssicher“ gestalten
| Jeder Steuerberater, der Angestellte oder freie Mitarbeiter beschäftigt, muss damit rechnen, dass diese sich nach einer gewissen Zeit entweder selbstständig machen oder zu einem anderen Berufskollegen wechseln. In beiden Fällen besteht die Gefahr, dass Ihnen Mandate verloren gehen, weil der ausscheidende Mitarbeiter die Zeit in Ihrer Kanzlei erfolgreich genutzt hat, um Mandanten an sich zu binden. Hier müssen Sie schon im Anstellungsvertrag Vorsorge treffen, wenn Sie Mandatsverluste in der besonders anfälligen Phase des unmittelbaren Ausscheidens des Mitarbeiters verhindern wollen oder zumindest weiterhin prozentual am Umsatz mit diesen Mandanten partizipieren wollen. Ein wirksames Rezept sind die so genannten „Mandantenschutzklauseln“ oder „Mandantenübernahmeklauseln“. Wie Sie solche Vereinbarungen „wasserdicht“ gestalten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |
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