01.11.2002 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Mandantenschutzklauseln: Wirksamer Schutz vor illoyaler Verwertung gemeinsamer Arbeitserfolge?
| Jeder Steuerberater, der sich mit einem anderen Berater zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließt, muss damit rechnen, dass die Sozietät nicht ewig hält. Dies gilt unabhängig davon, ob man als BGB-Gesellschaft, OHG oder GmbH organisiert ist. Man muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass ein Partner ausscheidet bzw. sich die Anzahl der Gesellschafter vermindert. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Mandanten zu dem ausscheidenden neuen Konkurrenten überwechseln. Vorsorge ist hier dringend anzuraten. Das typische Instrument dazu sind so genannte „Mandantenschutzklauseln“. Wegen der hohen Praxisrelevanz dieses äußerst sensiblen Bereiches werden im folgenden Beitrag die Risiken derartiger Klauseln anhand von zwei Musterfällen aufgezeigt und erläutert, wie man diese Fallstricke vermeidet. Denn nur so ist sichergestellt, dass der legitime Versuch, sich gegen die illoyale Verwertung des Erfolges gemeinsamer Arbeit bei Ausscheiden eines „Partners“ zu schützen, nicht ins Leere geht. |
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