01.07.2004 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur in engen Grenzen zuläss
| Der BGH hat hat jüngst entschieden, dass ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Steuerberatersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter gegen § 138 BGB verstößt. Der Grund: Nach einem Zeitraum von zwei Jahren hätten sich die vom ausscheidenden Gesellschafter während seiner Zugehörigkeit zur Sozietät geknüpften Mandantenverbindungen typischerweise so gelöst, dass der ehemalige Partner wie jeder andere Wettbewerber zu behandeln sei (BGH 29.9.03, II ZR 59/02, Abruf-Nr. 032717). |
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