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  • 01.04.1998 · Fachbeitrag · Zur Diskussion

    Elektronischer Datenübertrag von Steuererklärungen Forschritt oder verkappter Beratungsfehler?

    | Softwareanbieter ermöglichen es im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung nunmehr, bestimmte Steuererklärungswerte per elektronischem Datenübertrag („EDÜ“) an die Finanzämter zu überspielen. Dies gilt zwar noch nicht für alle Steuerarten und noch nicht in allen Bundesländern, aber die hier noch bestehenden Lücken werden in Kürze geschlossen sein. |