· Fachbeitrag · Elektronik statt Papier
Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) und Vollmachtsdatenbank (VDB): Jetzt geht es los!
von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen
| In Kanzleien und in der Verwaltung wird zunehmend papierlos gearbeitet, um die Abläufe effizienter zu gestalten. In diesem Zusammenhang steht die „Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ in den Startblöcken. Die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten können Sie als Berater mittels der Vollmachtsdatenbank abrufen. Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen Sie als Berater erfüllen müssen, welcher Aufwand und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag, der mit Unterstützung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe erstellt wurde. |
Ziele und was bereits geschah
Mit der Großen Koalition wurde im Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel festgelegt, die VaSt für alle Steuerpflichtigen einzuführen (siehe S. 64 des Koalitionsvertrags unter www.iww.de/sl387). Das heißt, die Finanzverwaltung stellt allen Bürgern auf Wunsch eine VaSt mit den bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten zum Download über das ElsterOnline-Portal zur Verfügung. Bereits jetzt ist es möglich, folgende Daten abzurufen:
- Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung
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