· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall
von RD a. D. Michael Marfels, Bramsche
Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft beim FA eine verbindliche Auskunft für den gleichen Sachverhalt, fällt bei beiden Antragstellern eine Auskunftsgebühr an (BFH 9.3.16, I R 66/14, Abruf-Nr. 186747). |
Sachverhalt
Zwischen der X-AG (Klägerin) als Organgesellschaft und der S-GmbH als Organträgerin besteht eine Organschaft. Der Berater der X-AG und der S-GmbH stellte im Namen beider Gesellschaften einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Das FA erteilte diese antragsgemäß und setzte mit separaten Bescheiden eine Gebühr gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 AO i. H. von jeweils 5.000 EUR gegen beide Gesellschaften fest. Dagegen klagte die X-AG, da die Auskunftsgebühr nur einmal festgesetzt werden dürfe, und zwar gegen die S-GmbH als Organträgerin.
Entscheidungsgründe
Der BFH bestätigte die Entscheidung des FA und wies die Klage der X-AG ab.
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