18.09.2024 · Fachbeitrag · Haftung
Bestimmung des Gerichtsstands bei Beratungsfehlern
| Das OLG Zweibrücken (2.4.24, 2 AR 20/23) hat zur Gerichtsstandsbestimmung bei etwaigen Beratungsfehlern i. R. d. Jahresabschlusserstellung/-prüfung mit Signalwirkung für die Steuer- und (steuerzentrierte) Rechtsberatung entschieden: Die Bestimmung des zuständigen Landgerichts nach § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZPO obliegt, wenn noch kein Klageverfahren anhängig ist, dem OLG, bei dem als erstes der Gerichtsstandsbestimmungsantrag eingeht. |
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