02.11.2022 · Fachbeitrag · Akteneinsicht und DSGVO
Aktenvorlage bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO
| Der BFH (30.5.2, II B 56/21) hat entschieden, dass, wenn ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO streitig ist, sich ein FG nicht allein mit der Auskunft des FA begnügen darf, es seien keine Akten vorhanden, sondern der gesamte Verwaltungsvorgang nach § 71 Abs. 2 FGFO vorzulegen, der die behördliche Bearbeitung dieses Auskunftsanspruchs betrifft. |
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