29.09.2022 · Fachbeitrag · DSGVO/Akteneinsicht
Zum Umfang des Anspruchs auf Akteneinsicht
| Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss). |
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