· Fachbeitrag · Aktualisiertes BMF-Schreiben
Wichtige Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung
| Das BMF hat die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung nach § 5 Abs. 2 S. 2 BpO auf fünf Seiten zusammengestellt und hebt das ehemalige Schreiben von 2001 damit auf ( BMF 24.10.13, IV A 4 - S 0403/13/10001 , Abruf-Nr. 133335 ). |
Das BMF erläutert in dem aktualisierten Schreiben Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung sowie den Ablauf der Betriebsprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit. Das BMF betont, dass die Außenprüfung nach § 199 Abs. 1 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgen soll.
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 19 | ID 42488983