09.07.2015 · Fachbeitrag · Berufsgerichtliches Verfahren
Bindungswirkung strafrechtlicher Urteile
| Auch ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer unzulässigen Verfahrensabsprache beruht, entfaltet Bindungswirkung für das berufsrechtliche Verfahren (OLG Düsseldorf 13.1.15, VIII-1 StO 1/14, Abruf-Nr. 144485 , Rev. BGH StbSt (R) 1/15). |
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