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  • 12.12.2016 · Fachbeitrag · Berufspflichtverletzungen

    Strafurteil gegen Berufsangehörigen und die Bindungswirkung für das Berufungsgericht

    | Eine strafprozessual unzulässige Verfahrensabsprache lässt die Bindungswirkung eines Strafurteils für das standesrechtliche Verfahren nicht entfallen (BGH 11.12.15, StbSt (R) 1/15, Abruf-Nr. 183373 ). |