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  • 16.03.2017 · Fachbeitrag · Berufspflicht

    Keine Wiederbestellung als Steuerberater bei andauerndem Vermögensverfall

    | Wurde die Bestellung als Steuerberater aufgrund einer Insolvenz widerrufen, kann – solange sich der Berufsanwärter weiterhin im Vermögensverfall befindet – keine Wiederbestellung erfolgen. Dies ist auch der Fall, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde (FG Köln 5.10.16, 2 K 1461/16, Abruf-Nr. 191222 ). |