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  • 22.03.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Keine Entbindungsbefugnis des Insolvenzverwalters von der Schweigepflicht

    | Soll der Steuerberater als Zeuge über Straftaten berichten, die ihm im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einer juristischen Person bekannt geworden sind, muss eine Schweigepflichtentbindung durch das frühere Organ erfolgen. Eine entsprechende Erklärung allein durch den Insolvenzverwalter ist nicht ausreichend (OLG Zweibrücken, 8.12.16, 1 Ws 334/16, Abruf-Nr. 192735 ). |