22.03.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Keine Entbindungsbefugnis des Insolvenzverwalters von der Schweigepflicht
| Soll der Steuerberater als Zeuge über Straftaten berichten, die ihm im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einer juristischen Person bekannt geworden sind, muss eine Schweigepflichtentbindung durch das frühere Organ erfolgen. Eine entsprechende Erkl ärung allein durch den Insolvenzverwalter ist nicht ausreichend (OLG Zweibrücken, 8.12.16, 1 Ws 334/16, Abruf-Nr. 192735 ). |
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