14.06.2018 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht
Schweigepflichtentbindung durch aktuellen Geschäftsführer ist ausreichend
| Die Erklärung des aktuell vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person ist grundsätzlich ausreichend, um einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht i. S. d. § 53 Abs. 2 S. 1 StPO wirksam zu entbinden (OLG Hamm 27.2.18, 4 Ws 9/18, Beschluss unter dejure.org ). |
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