16.03.2015 · Fachbeitrag · Bundeszentralamt für Steuern
FACTA-Abkommen – Gegenseitiger Informationsaustausch
| Aufgrund des Abkommens zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31.5.13 (FATCA) sind die deutschen Finanzinstitute ab dem Kalenderjahr 2014 verpflichtet, Finanzkonten mit US-Bezug an das BZSt zu melden, welches die entsprechenden Daten an die US-amerikanische Steuerbehörde IRS weiterleitet. |
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