06.04.2023 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Erkrankung ist keine „technische Störung“
| Technische Gründe (§ 130d S. 2 ZPO) sind nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen Einrichtungen anzunehmen, nicht dagegen bei in der Person des Einreichenden liegenden Gründen, wie etwa einer Erkrankung (BGH 25.1.23, IV ZB 7/22). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig