· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beSt-practices oder was Steuerberater aus den Erfahrungen mit dem beA lernen können
von OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert
| Rechtsanwälte (und Gerichte) nutzen das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) bereits seit Längerem. Entsprechend konnten Rechtsanwälte schon umfangreiche Erfahrungen sammeln, gerade was die Integration des besonderen elektronischen Postfachs in die Arbeitsabläufe, den Umgang mit fristwahrenden Schriftsätzen oder das Vorgehen bei Störungen angeht. Dieser Beitrag befasst sich mit den Erfahrungen der Berufsgruppe, soweit sie auf Steuerberater verallgemeinerbar sind. |
Rechtsgrundlagen und Berufsträgerpflichten
Das beSt wurde auf der Grundlage entsprechender neuer Bestimmungen im StBerG geschaffen. Die BStBK hat die Steuerberaterplattform eingerichtet (§ 86c StBerG), auf der sich alle Kammerangehörigen und Berufsausübungsgesellschaften registrieren müssen. Über diese Plattform wird für alle Registrierten ein beSt installiert (§ 86d StBerG). Die entsprechenden Vorschriften sind ab dem 1.1.23 zu beachten (§ 157e StBerG). Ergänzend gilt zudem die „Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer“ (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung ‒ StBPPV).
Einrichtungs- und Registrierungspflicht
Um der Registrierungspflicht zu genügen, müssen die Berufsträger die nötige Hardware und Software vorhalten (Einrichtungspflicht). Diese Voraussetzung dürfte in den meisten Kanzleien erfüllt sein, denn die Fachsoftwareanbieter wollen die Steuerberaterplattform und das beSt in die Fachsoftware der Kanzleien integrieren. Wer keine Fachsoftware nutzt, dem stellt die BStBK einen Stand-alone-Client zur Verfügung. Für die Authentisierung des Berufsträgers ist dann noch der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein nfc-fähiges Kartenlesegerät erforderlich.
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