· Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Nicht autorisiertes Empfangsbekenntnis bewirkte Fristenanlauf
| Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen ‒ höchstpersönlichen ‒Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine Kenntnis erfolgt ist (BSG 14.7.22 - B 3 KR 2/21 R). |
In diesem Fall hatte der Berufsangehörige die Zugangsdaten seinem Personal überlassen, das mit diesen unautorisiert ein elektronisches Empfangsbekenntnis abgegeben hatte. Damit begann jedoch der Lauf einer Rechtsmittelfrist in deren Folge eine Berufung zu spät eingelegt wurde. Die Wiedereinsetzung kam nicht in Betracht.
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Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.
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