22.03.2023 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfachs, selbst wenn die Möglichkeit der Niederschrift besteht
| Das besondere elektronische Postfach muss vom mandatierten Berufsträger verwendet werden, selbst wenn – für den Mandanten selbst – die Möglichkeit der Niederschrift besteht (BGH 7.12.22, XII ZB 200/22). |
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