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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Unzulässigkeit einer per Telefax eingereichten Klage durch Steuerberater

    | Eine Klage, die ein Steuerberater im Juli 2023 (!) per Telefax beim FG eingereicht hat, wurde für unzulässig erklärt. Grund hierfür ist die Nichterfüllung der gesetzlichen Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt), das seit dem 1.1.23 für Steuerberater verpflichtend ist. Trotz der Möglichkeit, den sicheren elektronischen Übermittlungsweg zu nutzen, hatte der bevollmächtigte Steuerberater das Postfach nicht freigeschaltet und auch keine technische Störung nachgewiesen (FG Berlin-Brandenburg, 30.5.24, 12 K 12097/23) |

     

    Der bevollmächtigte Steuerberater hatte erläutert, dass bisher für ihn noch keine Notwendigkeit bestanden habe, sich auf der Steuerberaterplattform zu registrieren, da er keine Fälle beim FG gehabt habe. Als er sich für den hiesigen Fall bei der Steuerberaterplattform habe registrieren wollen, habe er festgestellt, dass sein Personalausweis keine Onlinefunktion habe. Da dieser schon fast zehn Jahre alt gewesen sei, habe er auch nicht gewusst, dass dies nicht freigeschaltet gewesen war. Daraufhin habe er bei der zuständigen Behörde erst einen Termin für November 2023 bekommen. Sobald der neue Ausweis vorliege, würde er die benötigte Registrierung abschließen.

    Quelle: ID 50239615