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EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot: Ein Rückschritt für die Rechtsdienstleistungsbranche?
| Der EuGH (19.12.24, C‑295/23) hat entschieden, dass das deutsche Berufsrecht, welches den Zusammenschluss von Anwälten mit gewerblichen Investoren verbietet, nicht gegen europäische Freiheitsrechte verstößt. Diese Entscheidung könnte die Erwartungen vieler Akteure auf dem Rechtssektor enttäuschen. |
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob das deutsche Berufsrecht, das eine Beteiligung gewerblicher Investoren an Anwaltsunternehmen untersagt, mit den europäischen Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheiten vereinbar ist. Die Entscheidung des EuGH fiel im Wesentlichen zugunsten des deutschen Berufsrechts aus. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Beschränkungen der europäischen Freiheiten durch das nationale Recht gerechtfertigt seien, um die Unabhängigkeit der Anwälte zu wahren und die Rechtspflege zu schützen. Trotz der detaillierten Einführung und der umfassenden Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, blieb die Urteilsbegründung inhaltlich hinter den Erwartungen vieler Experten zurück.
Die Entscheidung könnte einen bedeutenden Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der (Steuer-)Rechtsdienstleistungsbranche haben. Während konservative Beobachter das Urteil als Bestätigung des Status quo feiern, bleibt abzuwarten, wie nationale Gerichte und das Bundesverfassungsgericht auf die europarechtliche Einschätzung reagieren werden.