09.02.2021 · Fachbeitrag · Fristversäumnis
Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) bei Faxstörung nicht immer zwingend
| Ist das Faxgerät des Gerichts gestört, muss der Anwalt einen fristgebundenen Schriftsatz zumindest nicht in allen Fällen über das beA übermitteln (BGH 17.12.20, III ZB 31/20). |
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