· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Versicherungsschutz in der Partnerschaftsgesellschaft mbB
| Die neue Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) enthält Fallstricke im Versicherungsschutz. Die Gesellschaft selbst ist Träger der Berufshaftpflichtversicherung. Der einzelne Steuerberater braucht für sich persönlich daneben keine eigene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten. Das kann zu Deckungslücken im Versicherungsschutz führen. Insbesondere in zwei Fallgruppen bestehen Risiken. |
- Eine Fallgruppe sind Haftungsfälle in Mandatsbeziehungen, die vor Begründung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB bestanden haben. In diesen Fällen bleibt es bei der persönlichen Haftung jedes einzelnen Gesellschafters, wenn nicht mit dem Mandanten zuvor eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine andere Fallgruppe sind Mandate, mit denen ein Partner persönlich beauftragt ist (etwa als Insolvenzverwalter oder Testamentsvollstrecker).
Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob neben der zwingenden Versicherung für die Gesellschaft außerdem eine Versicherung für jeden Partner persönlich aufrechterhalten werden sollte.
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 75 | ID 42621138