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Gesetzentwurf zur Neuregelung der Hilfeleistung in Steuersachen
| Der Entwurf sieht eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen wird zugunsten einer neuen generalklauselartig formulierten Regelung verzichtet. Sie regelt die Nebenleistungen, die als Hilfeleistung in Steuersachen zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit erbracht werden dürfen. Ziel ist ein kohärentes Regelungsgefüge, um so der Kritik der EU (Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/2171, Derlath, KP 18, 198) entgegenzutreten (Nachricht vom 9.6.23). |
Zusammen mit der Neuregelung soll auch die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aus dem bisherigen Regelungssystem herausgenommen und gesondert geregelt werden. Zugleich sollen Berufs- und Interessenvereinigungen sowie genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen. Außerdem ist vorgesehen, die Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen weitestgehend an die Regelung des § 6 RDG anzugleichen, die für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten gilt.
Weiterführender Hinweis
- Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (Pressemitteilung 12.5.23).