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  • 18.06.2014 · Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer

    Kein Abzug der Kosten für einen heimischen Telearbeitsplatz eines Steuerberaters

    | Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer auf maximal 1.250 EUR oder der Nichtansatz der Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz in der eigenen Wohnung kommt ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn seine Einrichtung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt oder der Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber mehrere Tagen in der Woche seine Arbeit am heimischen Telearbeitsplatz zu erbringen hat (BFH 21.11.13, VIII B 134/12, Abruf-Nr. 141053 ). |