· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Wie berechnet sich der Schadenersatz?
von OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert
| Verlangt ein Mandant wegen angeblicher mandatsbezogener Fehler Schadenersatz, tauchen im Zusammenhang mit der korrekten Berechnung des Regressanspruchs immer wieder grundlegende Probleme auf, die in diesem Beitrag aufgezeigt werden. |
Die Grundlage ‒ ein schuldhaft begangener Fehler
Voraussetzung eines Ersatzanspruchs ist zunächst die ‒ stets strikt einzelfallbezogen zu beantwortende ‒ Frage, ob der Berufsangehörige im Rahmen seines Auftrags einen Fehler begangen hat, während er für den Mandanten tätig war.
Die Rechtsprechung hat in einer Fülle von Einzelfallentscheidungen Mängel bejaht, die zu einem Regress führen. Beispielhaft seien folgende Konstellationen erwähnt:
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