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  • 09.12.2021 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Anrechnung zu Unrecht erlangter Vorteile auf Regressansprüche

    | Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung des Mandanten zu bleibenden steuerlichen Vorteilen, können diese im Rahmen des vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein (BGH 21.10.21, IX ZR 9/21). |