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  • 20.01.2014 · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Kein Zurückbehaltungsrecht bei geringfügigen Forderungen

    | Die Zurückbehaltung der Handakten ist regelmäßig treuwidrig, wenn der Steuerberater hinsichtlich der Erfüllung seines Honoraranspruchs ausreichend gesichert oder wenn die offene Honorarforderung unverhältnismäßig gering ist (KG Berlin 29.10.13, 26a U 88/13, Urteil unter www.dejure.org ). |