11.12.2015 · Fachbeitrag · Insolvenzverfahren
Irrige Steuererstattungen bei fehlender Mitwirkung des Insolvenzverwalters
| Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen FA von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist (BFH 18.8.15, VII R 24/13, Abruf-Nr. 182203 ). |
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