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  • 17.10.2024 · Nachricht · Kanzleiprozesse

    Eigene Pflicht zur Fristenkontrolle

    | Der BFH hat entschieden, dass den Prozessbevollmächtigten eine eigene Pflicht zur Fristenkontrolle trifft, wenn ihm der Vorgang zur Bearbeitung vorgelegt wird. Er darf somit nicht blind seinem Kanzleipersonal vertrauen (BFH 2.8.24, X B 9/24). |