· Fachbeitrag · Offenbare Unrichtigkeit
Fehlender Ansatz der Umsatzsteuer in der EÜR
| Übersieht das FA bei der Einkommensteuerveranlagung, dass in der vorgelegten Einnahme-Überschuss-Rechnung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst wurden, liegt insoweit eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor. Der Einkommensteuerbescheid ist offenbar unrichtig ( BFH 27.8.13, VIII R 9/11, Abruf-Nr. 133544 ). |
Der Steuerpflichtige hatte für die Streitjahre Einnahme-Überschuss-Rechnungen vorgelegt und die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen nicht berücksichtigt, obwohl er Umsatzsteuerzahlungen in den zeitgleich eingereichten Umsatzsteuererklärungen ausgewiesen hatte und die Umsatzsteuer jeweils erklärungsgemäß vom Finanzamt festgesetzt wurde.