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  • 14.02.2025 · Fachbeitrag · Prozesskosten

    Pauschaliertes StB-Jahresgehalt als Streitwert bei Prüfungsentscheidungen

    | Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ist nicht um das Jahresgehalt entsprechend der Vorqualifikation zu mindern (FG Hamburg 8.10.24, 6 K 5/23, Beschluss). |