18.02.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Kein Geheimhaltungsinteresse bei einer gelöschten GmbH
| Wird eine GmbH aus dem Handelsregister gelöscht, verliert sie ihr Geheimhaltungsinteresse. Der frühere steuerliche Berater hat außerdem hinsichtlich solcher Wahrnehmungen, die er vor Beginn des Steuerberatungsverhältnisses gemacht hat, kein Zeugnisverweigerungsrecht (OLG Nürnberg 24.9.14, 6 U 531/13, Urteil unter dejure.org ). |
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