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  • 15.07.2019 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht

    Berufliche Schweigepflicht und Tod des Mandanten

    | Die Schweigepflicht eines Berufsgeheimnisträgers wirkt grundsätzlich über den Tod des Mandanten hinaus. Dessen mutmaßliches Interesse ist daher zu beachten. Das Recht, von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, geht nicht auf die Erben über (OLG München 24.10.18, 13 U 1223/15). |