18.02.2015 · Fachbeitrag · Rechtsdienstleistung
Keine Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
| Die Vertretung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers durch Steuerberater in einem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i.S. von § 2 Abs. 1 RDG. Sie ist auch keine erlaubte Nebenleistung gem. § 5 Abs. 1 RDG (BSG 5.3.14, B 12 R 4/12 R, Abruf-Nr. 142994 ). |
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