· Nachricht · SGB VIII
Steuerklassen-Wechsel ist Missbrauch
| Eltern eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes können den Kostenbeitrag für die Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Steuerabzug eines Elternteils ansteigt, weil er freiwillig in die Steuerklasse V und sein Ehepartner in die Steuerklasse III gewechselt hat ( BVerwG 11.10.12, 5 C 22.11 , Abruf-Nr. 123667). |
Quelle: ID 37115060