· Fachbeitrag · Steuerberater im Steuerstrafverfahren
Durchsuchung und Beschlagnahme in der Kanzlei?
von OStA Raimund Weyand, St. Ingbert
| Ermittlungsbehörden suchen nach Beweismitteln. Gerade im steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich sind Geschäftsunterlagen für die weitere Aufklärung von Vorwürfen besonders interessant. Nicht nur der Beschuldigte und dessen Unternehmen müssen deswegen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen rechnen. Auch der steuerliche Berater sieht sich solchen Maßnahmen häufig gegenüber. Wichtig für den Betroffenen ist dabei, seine Rechte und Pflichten genau zu kennen. |
Die Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen für Durchsuchungen und Beschlagnahmen finden sich in der StPO. Je nach Stellung des Betroffenen kann eine Durchsuchungsmaßnahme nach § 102 StPO (beim Beschuldigten) oder nach § 103 StPO (bei dritten Personen, also auch beim Steuerberater) erfolgen. Regelmäßig liegt den Ermittlungen eine entsprechende ermittlungsrichterliche Anordnung zugrunde, wenn auch die Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungspersonen im Einzelfall bei Gefahr im Verzug (§ 105 StPO) solche Schritte veranlassen können. Basis für eine Beschlagnahme schaffen die §§ 94 ff. StPO.
PRAXISTIPP | Dem Beschuldigten stehen umfassende Schweigerechte zu und er muss bei den Ermittlungen nicht mitwirken. Deshalb: Beim Erscheinen von Durchsuchungskräften zuerst prüfen, gegen wen sich die Anordnung tatsächlich richtet! |
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