· Nachricht · Steuerberaterplattform/beSt
DATEV gibt Mitgliedern Empfehlungen für die Vorbereitung auf Steuerberaterplattform und beSt
| Die Registrierungsbriefe für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) werden im Laufe des ersten Quartals 23 in alphabetischer Reihenfolge versendet. Mit Erhalt des Registrierungsbriefs besteht die Pflicht zur Registrierung und zur aktiven und passiven Nutzung des beSt. Die DATEV, die von der BStBK mit der technischen Entwicklung betraut worden war, gibt nun ihren Mitgliedern Hinweise, für die erfolgreiche Integration. Um die Anbindung ab Januar 23 optimal umzusetzen, wird ab Oktober 22 eine Pilotierung der Integration des beSt stattfinden. |
Im Einzelnen:
- Software: Die Nutzung von Steuerberaterplattform und beSt erfolgt in der Fachsoftware, die in der Kanzlei eingesetzt wird, oder mittels eines lokalen Client der BStBK. Beispiel: DATEV-Nutzer können Nachrichten direkt in ihrer gewohnten Umgebung abrufen, vorbereiten und versenden; denn das beSt ist an DMS und Dokumentenablage angebunden.
- Authentifzierung: Für die Registrierung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich. Auch für die Authentifizierung bei der späteren Nutzung (Empfang und Versand von Nachrichten aus dem beSt) wird der Personalausweis mit eID eingesetzt. Für die Beantragung eines solchen Personalausweises mit eID oder für die Freischaltung der eID-Funktion sollte ausreichend Vorlauf eingeplant werden. Eine Anleitung für die Aktivierung der eID-Funktion oder das Zurücksetzen einer vergessenen Ausweis-PIN findet sich unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
- Hardware: Für die Authentifizierung ist ein zertifizierter Kartenleser oder alternativ ein Endgerät (Smartphone, Tablet) mit Near Field Communication Standard (NFC) erforderlich. Eine Liste kompatibler Geräte findet sich unter www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser. Bei mobilen Endgeräten ist die Software „AusweisApp2“ www.ausweisapp.bund.de/download erforderlich.
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Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.
Der IWW Informationsdienst KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:
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