· Fachbeitrag · Steuerberatervergütungsverordnung
Bundessteuerberaterkammer konnte Vertragsverletzungsverfahren abwehren
| Nicht weiterverfolgen wird die Europäische Kommission ihr im Juni 2015 u. a. wegen verbindlicher Mindestpreise in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. In dem Vertragsverletzungsverfahren hatte die EU-Kommission den in der StBVV festgelegten unteren Gebührenrahmen kritisiert. Außerdem beanstandete sie, dass auch ausländische, vorübergehend in Deutschland tätige Steuerberater den Regelungen der StBVV unterliegen. |
Änderungen
Die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein großer Erfolg für den Berufsstand. Er war nur möglich, weil die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemeinsam mit dem Gesetzgeber tragbare Lösungen gefunden und diese auch gegenüber der Kommission durchgesetzt hat:
- Der Anwendungsbereich der StBVV wird auf Steuerberatertätigkeiten im Inland für Steuerberater mit Sitz im Inland beschränkt.
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